Reisebedingungen und Formblatt gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 |
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Die Reisebedingungen und das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise ergänzen die Bestimmungen des §§ 651 a
ff. BGB
Diese Reisebedingungen sind gültig für Reiseverträge ab 01.07.2018
1. Anmeldung:
Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, fernmündlich oder schriftlich per E-Mail bzw. online erfolgen kann, bieten
Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt
durch den Anmelder auch für alle mitaufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erkennt
die Reisebedingungen für sich und im Namen der mitgenannten Teilnehmer verbindlich
an. Der Anmelder erkennt die Reisebedingungen für sich und im Namen der mitgenannten Teilnehmer Verbindlich an, wenn dies gesondert erklärt wurde. Der Reisevertrag kommt der Annahme und Übersendung der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheins durch uns
zustande. Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so hat sich der
Anmelder gegebenenfalls mit uns in Verbindung zu setzen, es sei denn, er erkennt,
durch Zahlung der Anzahlung innerhalb von 10 Tagen, die Abweichung an.
2. Anzahlung und Restzahlung:
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises,
höchstens jedoch € 250,— pro Person sofort zu leisten. Mit der Reisebestätigung
erhalten Sie einen Sicherungsschein von der R+V Versicherung AG. Die Restzahlung ist unaufgefordert 21 Tage vor Reisebeginn
fällig, wenn feststeht, dass die Reise von uns durchgeführt wird, insbesondere wir nicht mehr nach Ziffer 5 dieser Reisebedingungen zurücktreten können. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der Restzahlung ca. 14
Tage vor Reisebeginn. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3. Leistungen und Preise:
Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog und der hierauf bezugnehmenden Reisebestätigung. Auf nicht in Anspruch
genommene Leistungen der Reise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bezüglich der Reiseausschreibung behalten wir uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich unsere Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Reisebestätigung. Notwendige Änderungen
wesentlicher Reiseleistungen nach Vertragsabschluß, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen nach Abschluß des Reisevertrages sind lediglich in bestimmten Fällen (z. B. Erhöhung der Beförderungskosten, der Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderung der Wechselkurse) zulässig, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt verlangt werden, sind nicht zulässig. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person
im Doppelzimmer. Gegen Zuschlag kann ein Einzelzimmer gebucht werden.
Der Reiseverlauf, insbesondere bei kombinierten Rad- und Schiffsreisen, kann sich ändern, wenn örtliche Umstände (z.B. Wind, Wetter, schifffahrtstechnische Gegebenheiten, geänderte Öffnungszeiten oder Fahr- oder Fährpläne) dies erfordern. Maßgeblich ist dann das am Vortag angekündigte Programm.
4. Rücktritt des Kunden und Umbuchung:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts,
steht uns unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, folgende
pauschale Entschädigung (Stornopauschale) pro Person zu:
Bis zum 28. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens jedoch € 65,—.
Vom 27. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
Vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 60%.
Vom 7. - 1. Tag vor Reisebeginn 90%
Am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95%
Gesonderte Stornopauschalen bei den Reisen:
"Masuren mit Rad & Schiff":
Bis zum 92. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, mindestens jedoch €
65,--
Vom 91. Tag - 57. Tag vor Reisebeginn 40%
Vom 56. Tag - 29. Tag vor Reisebeginn 60%
Vom 28. Tag - 8. Tag vor Reisebeginn 85%
Ab 7. Tag vor Reisebeginn/Nichtantritt 90%
"Kroatien, Rad & Segeln":
Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
Vom 59. Tag - 31. Tag vor Reisebeginn 30%
Vom 30. Tag - 21. Tag vor Reisebeginn 60%
Vom 20.Tag - 11. Tag vor Reisebeginn 80%
Vom 10. Tag - 1.Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 95%
Bei allen anderen Rad & Schiff-Reisen:
Bis zum 84. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens jedoch €
65,--
Vom 83. Tag - 42. Tag vor Reisebeginn 30%
Vom 41. Tag - 28. Tag vor Reisebeginn 60%
Vom 27. Tag- 1. Tag vor Reisebeginn 90%
Am Anreisetag oder ber Nichtantritt 95%
Ihnen bleibt jedoch vorbehalten, uns nachzuweisen, daß
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte
Entschädigungspauschale.
Sollten Sie am Anreisetag zurücktreten müssen, so informieren Sie uns umgehend,
da wir im Einzelfall möglicherweise ersparte Aufwendungen erstatten können.
Eine Erstattung nach Reiseantritt (Abbruch der Reise), ist generell nicht mehr
möglich. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wünschen Sie Änderungen nach Abschluß des Reisevertrages (Umbuchung) hinsichtlich
des Reisedatums, der Reisedauer, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart,
so berechnen wir Ihnen bis zum 35. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von
€ 29,-- pro Person. Bei späteren Umbuchungswünschen, sofern die
Durchführung überhaupt noch möglich ist, fallen für uns die gleichen
Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits an. Wir erlauben uns, Ihnen in diesem
Fall, dem Umbuchungszeitpunkt entsprechend, die Kosten wie sie sich im Falle
eines Rücktritts ergeben hätten, zu berechnen. Diese Regelung gilt jedoch nicht
bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen.
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich durch einen Dritten ersetzen
lassen. Wir können jedoch der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende ERsatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegeüber uns für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
5. Rücktritt, bzw. Kündigung
des Veranstalters:
Eine Kündigung des Reisevertrags nach Antritt der Reise kann erfolgen, wenn
der Reiseteilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig in grobem Maße verletzt und somit eine sofortige Aufhebung des Reisevertrages
gerechtfertigt ist. Der gezahlte Reisepreis wird hierdurch nicht berührt, jedoch
werden wir versuchen, nicht in Anspruch genommene Leistungen zu vergüten. Wir sind berechtigt bis 28 Tage vor Reisebeginn die Reise abzusagen,
wenn bei Gruppenreisen nicht mindestens 8 Teilnehmer oder eine ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl (siehe Reisebeschreibung und Reisebestätigung) erreicht wird und wenn die Mindestteilnehmerzahl im Katalog bzw. auf den Internetseiten beziffert bzw. der Zeitpunkt angegeben ist, zu dem die entsprechende Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Nach sofortiger
Mitteilung wird Ihnen der bereits gezahlte Betrag in voller Höhe erstattet.
Sie können bei einer Absage der Reise die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir Ihnen eine solche Reise ohne
Mehrpreis aus unserem Angebot anbieten können. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, so werden wir Ihnen dies mitteilen.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung zum Zeitpunkt der
Drucklegung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistung.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, ausgenommen sind Körperschäden, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt wird oder soweit wir
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Reise
teilnehmen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, daß er gesundheitlich
den Anforderungen der Reise gewachsen ist (fragen Sie gegebenfalls Ihren Hausarzt).
An die Straßenverkehrsordnung hat sich jeder Teilnehmer selbst zu halten. Schäden
die er sich oder anderen zufügt, ganz gleich aus welchem Grund, hat er selbst
zu verantworten.
Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und
nicht Körperschäden sind, ist unsere Haftung auf € 4.100,-- je
Teilnehmer und Reise beschränkt. Liegt der Reisepreis jedoch über
€ 1.366,-- so ist unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Gelten für einen von uns eingesetzten Leistungsträger
haftungsbeschränkende oder gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen
Übereinkommen beruhen oder auf das sich dieser berufen kann, so können
wir uns auf diese Vorschriften ebenfalls berufen.
Kommt uns neben dem ausführenden Luftfrachtführer die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung, sowie für Verlust
oder Beschädigung von Gepäck.
Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so
regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des
Binnenschiffahrtsgesetzes. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß entsprechender Versicherungen.
Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt oder abgebrochen werden, die wir nicht
beeinflussen können (z.B. höhre Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, etc), so
werden wir Sie informieren und Sie bekommen bereits bezahlte Leistungen, die
nicht erbracht werden können, erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe
verlangen. Was vertragsgemäß ist, richtet sich einerseits nach der Reisebeschreibung,
anderseits jedoch auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Wir können die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir
können stattdessen eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Entsprechende Mängel sind uns oder dem örtlichen Reiseleiter sofort anzuzeigen.
Ansprüche können jedoch nur bei uns binnen eines Monats nach Reiseende schriftlich
geltend gemacht werden, sofern uns oder dem Reiseleiter diese rechtzeitig mitgeteilt
wurden und wir Gelegentheit zur Abhilfe bekommen haben. Der Reiseteilnehmer
ist bei auftretenden Mängeln verpflichtet alles zu tun, den Schaden gering zu
halten oder zu vermeiden, da sonst kein Anspruch auf Minderung besteht. Ansprüche
gegen uns verjähren nach zwölf Monaten, beginnend mit dem Tage an
dem die Reise dem Reisevertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Verhandlung verweigern.Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Erhält der Reiseteilnehmer
die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn, so hat er uns sofort
zu informieren.
8. Insolvenzschutzversicherung:
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein nach § 651 k Absatz
4 BGB der R+V Versicherung AG.
9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften:
Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir deutsche Staatsangehörige
vor Abschluß des Reisevertrages und in der Reisebestätigung auf die
entsprechenden Vorschriften aufmerksam machen.. Für andere Teilnehmer gibt
das entsprechende Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung der Vorschriften
ist der Reiseteilnehmer jedoch grundsätzlich selbst verantwortlich. Wurden
wir beauftragt die notwendigen Visa bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung
zu beantragen, so haften wir nicht für den rechtzeitigen Zugang der beantragten
Visa, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.
10. Versicherungen:
Wir bieten Ihnen für Ihre Urlaubsreise Reise-Versicherungen gegen Aufpreis an.
11. Hinweis zum Datenschutz:
Kundenbezogene Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Radreise sowie für Angebote und Informationen an den Kunden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.radelreisen.de/Datenschutz.html
12. Sonstiges:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der Reiseteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz (Hamburg) verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz
des Reiseteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Reisevertrags ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen RadelReisen, Wilke Touristik trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen RadelReisen, Wilke Touristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
8. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht verein-barungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
9. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reise-leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
10. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
11. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. RadelReisen, Wilke Touristik hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Die Reisenden können bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG, Telefon + 0049-611-533-5859, Telefax + 0049-611-533-4500 Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden www.ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von RadelReisen, Wilke Touristik verweigert werden.
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WILKE TOURISTIK
Inh.: Rainer Wilke, Redderkoppel 27a,
D-22399 Hamburg Tel. 040 / 601 37 38 |
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